Vorgeburtliche Benachrichtigung an die Krankenversicherung

Bei der Geburt ist ein neugeborenes Kind in der Schweiz vom Gesetz her verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Sie Ihr neugeborenes Kind vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse anmelden müssen, Dies kann jedoch aber große Vorteile bringen.

Zunächst ist das Kind von der ersten Minute an versichert: Bei Frühgeburt oder Krankheit gilt der Versicherungsschutz ab sofort. Zweitens profitiert das Kind von der unbeschränkten Zulassung zur Zusatzversicherung. Jede hypothetische Erkrankung kann also nicht von der Versicherung ausgeschlossen werden.

Was sollte bei der vorgeburtlichen Benachrichtigung beachtet werden?

Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse an. Wenn Sie sich um die administrativen Dinge gekümmert haben, haben Sie nach der Geburt mehr Zeit, sich Ihrem Kind zu widmen. Darüber hinaus sind Sie versichert, wenn das Kind mit einer Krankheit geboren wird. Gerade in diesem Fall ist eine besonders gute Abdeckung erforderlich. In einige Fällen, wenn eine Krankheit nach der Geburt oder bei der Geburt auftritt, ist es nicht mehr möglich, eine Zusatzversicherung abzuschließen, weil Ihr Kind nach der Risikoprüfung abgelehnt werden würde.

Natürlich können Sie Ihr Baby auch nach der Geburt anmelden. Dazu müssen Sie lediglich die Krankenkasse über das genaue Geburtsdatum und den Namen des Kindes informieren. Danach wird die Versicherung aktiviert und Sie erhalten automatisch Ihre Versicherungskarte.

Wie kann ich ein neugeborenes Kind versichern?

Grundsätzlich wird ein neugeborenes Kind wie ein Erwachsener versichert, d.h. es wird zuerst eine Grundversicherung (KVG) abgeschlossen. Wenn Sie jedoch Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden (z.B. Homöopathie oder Osteopathie) bevorzugen oder eine halbprivate oder private Abteilung für Ihr Kind in Spitälern in der ganzen Schweiz wünschen, bieten Ihnen einige Versicherungsgesellschaften bis zu 100% Familienrabatt auf Zusatzversicherungen an, sofern mindestens ein Elternteil ebenfalls bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert ist.

Welche Versicherungen sind für Ihr Baby zu empfehlen?

Mit My Insurance können Sie sich einen kompletten Überblick über Versicherungslösungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen verschaffen. Die Geburt eines Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben. Kurz darauf stellen sich die Eltern jedoch die wichtige Frage: Welche Versicherung brauchen wir für unser Baby, damit es sein Lebenmit mit größtmöglichen Schutz ins Leben starten kann?

Krankenversicherung

Innerhalb von maximal drei Monaten nach der Geburt muss das neugeborene Kind bei einer Krankenkasse angemeldet werden, das deckt praktisch alle notwendigen medizinischen Ausgaben ab. Für Kinder sollten Sie den Selbstbehalt von CHF 0 wählen, da sich ein höherer Selbstbehalt nicht lohnt. Versuchen Sie hier, den günstigsten Selbstbehalt zu berechnen.

Zusatzversicherung

Schulmedizin oder Zusatzmedizin? Oft möchte man bei Kindern versuchen, mit leichten und nicht-invasiven Behandlungsmethoden einzugreifen. Deshalb lohnt sich eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin, da die Grundversicherung nur gewisse Behandlungen übernimmt. Auch eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen sollte in Betracht gezogen werden. Nicht alle Kinder werden mit perfekten Zähnen geboren, und Korrekturen der Zahnstellung können mehr als 10.000 CHF kosten. Am besten schließen Sie eine Zahnversicherung ab, sobald das Baby geboren ist, auf jeden Fall aber vor dem ersten Zahnarztbesuch.

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