UVG UnfallVersicherung

Die Arbeitgeber müssen sich um die Sozialversicherung für sich und eventuelle Mitarbeiter kümmern. Darstellung der Pflichten zur Arbeitsunfallversicherung (BU)  und zur Nichtberufsunfallversicherung (NBU).

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Das Gesetz regelt das UVG

Die Berufsunfallversicherung ist durch das Bundesgesetz (UVG) und die entsprechende Verordung (UVV) geregelt. Diese deckt die Heilungskosten infolge eines Berufs-unfalles während der Arbeitszeit. Die Berufsunfall-versicherung (BU) muss von der Nichtberufs-unfallversicherung (NBU) unterschieden werden. 

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