UVG UnfallVersicherung
Die Arbeitgeber müssen sich um die Sozialversicherung für sich und eventuelle Mitarbeiter kümmern. Darstellung der Pflichten zur Arbeitsunfallversicherung (BU) und zur Nichtberufsunfallversicherung (NBU).

Das Gesetz regelt das UVG
Die Berufsunfallversicherung ist durch das Bundesgesetz (UVG) und die entsprechende Verordung (UVV) geregelt. Diese deckt die Heilungskosten infolge eines Berufs-unfalles während der Arbeitszeit. Die Berufsunfall-versicherung (BU) muss von der Nichtberufs-unfallversicherung (NBU) unterschieden werden.
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