Schweizer Krankenversicherung

Wählen Sie die Krankenkasse, die am besten zu Ihnen passt und sparen Sie hunderte von Franken im Jahr

Die Krankenversicherung in der Schweiz ist obligatorisch

In der Schweiz ist der Abschluss einer Krankenversicherung zur Deckung der Gesundheitskosten obligatorisch. Sowohl diejenigen, die in der Schweiz geboren werden, als auch diejenigen, die sich hier niederlassen, haben drei Monate Zeit, sich selbst zu versichern. Die Wahl ist frei unter allen zugelassenen Krankenkassen und der neue Vertrag gilt rückwirkend für die ersten 3 Monate.

Assicurazione di base

Obligatorische Grundversicherung

Alle Krankenversicherer bieten eine identische Grundversorgung mit verschiedenen Leistungen wie Krankenhausbehandlung, Mutterschaft, Hausarzt und Medikamente.

Die Schwierigkeit bei der Wahl des richtigen liegt darin, dass die Kosten zwischen dem einen und dem anderen sehr unterschiedlich sein können, wobei es verschiedene Lösungen gibt, wie z.B. die enthaltene Frachigie oder die Möglichkeit, jedes Mal den Arzt zu wählen.

Gehen Sie auf unsere Seite KRANKENKASSENVER-GLEICH und finden Sie die beste Prämie in Ihrer Region.

Assicurazione complementare

zusatzversicherung

Im Gegensatz zur obligatorischen Grundver-sicherung ist die Zusatzversicherung freiwillig und ermöglicht es Ihnen, Leistungen hinzuzufügen und Ihren Schutz zu verbessern. Dazu gehören Krankenhausaufenthalte in einem Privatzimmer, Hauspflege oder medizinische Kosten im Ausland.

Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Pakete, die sich oft erheblich von denen der Konkurrenz unter-scheiden.

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EINIGE INFORMATIONEN ZUR OBLIGATORISCHEN KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG (OKP)

Das Schweizer Gesundheitssystem ist eine Mischung aus staatlicher Kontrolle und freiem Wettbewerb: Krankenversicherer sind privat und agieren in einem stark regulierten Markt; Leistungserbringer wie Ärzte und Krankenhäuser sind teilweise privat und teilweise staatlich. Darüber hinaus sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig, aber einige Fragen werden durch ein landesweites Gesetz geregelt. Das Schweizer Gesundheitssystem ist also eher fragmentiert und komplex. Diese Situation trägt zu steigenden Kosten bei und macht sie zu einer der teuersten der Welt. Da die Krankenversicherung ein komplexes Thema mit vielen Variationen ist, empfehlen wir Ihnen, sich auf Fachleute zu verlassen, die Ihnen bei der Auswahl der Krankenkasse helfen können, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, Ihnen Zeit und Geld spart und Ihnen die Gewissheit gibt, gut versichert zu sein. Auf unserer Seite KRANKENKASSENVERGLEICH können Sie sich die besten Krankenversicherer und den besten Preis wählen.

Bin ich verpflichtet, in der Schweiz eine Krankenversicherung abzuschließen?

Alle Schweizerbürger und Einwohner in der Schweiz sind verpflichtet, eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschließen.

MUSS ICH FÜR DIE OBLIGATORISCHE GRUNDVERSICHERUNG EINEN GESUNDHEITSCHECK ABSCHLIESSEN?

Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, NEIN, sie ist nicht notwendig.

WIE HOCH SIND DIE Franchisen IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG?

Für die ERWACHSENEN (26 Jahre und älter) und JUGENDLICHE (18 bis 25 Jahre) können Sie wählen zwischen: CHF 300, CHF 500, CHF 1’000, CHF 1’500, CHF 2’000, CHF 2’500. Während für die KINDER (von 0 bis 18 Jahren), auch wenn normalerweise der Selbstbehalt 0 ist, können Sie immer noch wählen zwischen: CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400, CHF 500, CHF 600. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie in der obligatorischen Grundversicherung. Für die Auswahl der richtigen Franchise empfehlen wir folgende Applikation zu verwenden: WIE WÄHLT MAN DIE RICHTIGE FRANCHISE AUS

WAS LEISTET DIE OBLIGATORISCHE GRUNDVERSICHERUNG IM AUSLAND?

Die obligatorische Grundversicherung zahlt das Doppelte des Tarifs, den Sie in Ihrem Wohnkanton in der Schweiz zahlen würden.

GILT DER PROZENTSATZ DES SELBSTBEHALTES AUCH FÜR KRANKENHAUSLEISTUNGEN?

Ja. Wenn die Kostenbeteiligungsgrenze für sonstige ambulante Behandlungen noch nicht erreicht ist, trägt die versicherte Person die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbeteiligung) sowohl für ambulante Behandlungen als auch für stationäre Krankenhausaufenthalte. Der Prozentsatz für den Selbstbehalt nebst der Jahresfranchise beträgt 10% bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Kalenderjahr für Erwachsene (ab 26 Jahren) und Jugendtliche (18 bis 25 Jahre) und CHF 350 für Kinder (0 bis 18 Jahre).

WAS BEDEUTET "Tiers garanT"?

Die versicherte Person schuldet dem Leistungserbringer das Entgelt (z. B. Medikamente, ärztliche Behandlung). Der Leistungserbringer schickt die Rechnung an den Versicherten, der sie dann an seinen Versicherer weiterleitet. Der Versicherer prüft die Rechnung und erstattet dem Versicherten den Betrag, für den er haftet, abzüglich der Kostenbeteiligung.

BIS ZU WELCHEM DATUM KANN ICH MEINE GRUNDVERSICHERUNG KÜNDIGEN?

Spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres. Es gilt das Datum des Eingangs beim Versicherer, nicht der Poststempel. Die neu gewählte Grundversicherung tritt am 1. Januar des Folgejahres in Kraft.

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