IHRE RENTE SICHERN

Mit einer Rentenzusatzversicherung ist Ihr Alter vor dem Unerwarteten sicher.

Ergänzendes Altersvorsorgefond

 3. Säule – Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule des Schweizer Dreisäulensystems. Diese Form der Vorsorge wird immer wichtiger. Denn nur bei Beiträgen aus der ersten und zweiten Säule können große Lücken im Verhältnis zum laufenden Einkommen entstehen (Rentenlücke).

 3. Säule – Die private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule des Schweizer Dreisäulensystems. Diese Form der Vorsorge wird immer wichtiger. Denn nur bei Beiträgen aus der ersten und zweiten Säule können große Lücken im Verhältnis zum laufenden Einkommen entstehen (Rentenlücke).

Die individuelle Altersvorsorge mit der dritten Säule bietet zahlreiche Vorteile: Zum einen wird das langfristige Sparziel (Kapitalaufbau) vom Staat steuerlich begünstigt, zum anderen kann die private Altersvorsorge zur Absicherung der Risiken Tod und/oder Invalidität genutzt werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über die Jahre nach der Pensionierung zu machen, damit Sie diese beruhigt genießen und Ihre Zukunft mit einem zusätzlichen Standbein unterstützen können. Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Kapital können Sie aufbauen.

 

Lücke in der Altersvorsorge

Die Lücke in der Altersvorsorge, die ohne die dritte Säule entsteht und die beträchtlich sein kann, muss so gut wie möglich geschlossen werden. Schließlich wollen Sie Ihren Lebensstandard nicht einschränken. Aber wie groß ist Ihre Lücke? SFA Partners AG kann Ihnen helfen, für die Zukunft zu planen und Sie vor Risiken zu schützen.

Wie groß ist eigentlich Ihre Versorgungslücke? Hier sind ein paar Beispiele

Lücke in der Altersvorsorge bei Renteneintritt

Francesca L. ist 49 Jahre alt und unverheiratet. Ihr Jahreseinkommen beträgt 78.000 CHF. Nach der Pensionierung erhält Francesca eine Altersrente von maximal CHF 28’440 pro Jahr von der AHV und eine jährliche Rente von CHF 18’640 von der Pensionskasse (2. Säule) gemäss Pensionskassenreglement. Ihr Jahres-einkommen nach der Pensionierung beträgt nur noch CHF 47’080, das sind 41% weniger als Ihr bisheriges Einkommen.

Lücke in der Vorsorge für Tod durch Krankheit

Giovanni C. ist verheiratet und hat ein Jahreseinkommen von CHF 70.000. Sollte ihm etwas zustossen, würde seine Frau eine jährliche Rente von maximal CHF 22’560 aus der 1. Säule und eine jährliche Rente von CHF 10’244 aus der Pensionskasse (2. Säule) erhalten. Die Einkommenslücke beläuft sich auf CHF 37’196.- oder rund 53%!

 

Lücke in der Berufsun-fähigkeitsvorsorge

Alberto V. ist 40 Jahre alt, verheiratet und hat einen 6-jährigen Sohn. Sein Jahreseinkommen beträgt 80.000 CHF. Alberto V. wird durch eine Krankheit arbeitsunfähig. Er erhält CHF 28’440 (max.) von der Invalidenversicherung (IV) und eine Rente für seinen Sohn von max. 9.776,- für seinen Sohn, was sich auf CHF 38.216. Die Pensionskasse (2. Säule) zahlt ihm und seinem Kind eine jährliche Rente von CHF 23’684. Die Differenz zu seinem üblichen Ein-kommen beträgt CHF 18.100 pro Jahr. Nach Beendigung der Ausbildung Ihres Kindes sind es sogar CHF 31’756.

Es gibt viele verschiedene Arten der privaten Rentenversicherung. Nur eine kompetente Beratung kann umfassende und zufriedenstellende Antworten liefern. Wie hoch wird Ihre Rente sein, welche Versicherung ist die richtige für Sie, ist eine Frühverrentung möglich?

Was muss ich tun, wenn ich nach Abschluss der Nichtraucher-Lebensversicherung mit dem Rauchen anfange?

Sie müssen diese Änderung der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Offensichtlich wird sich das Risiko ändern.

Ab wann ist es möglich, von Richtlinie 3a zu Richtlinie 3b oder umgekehrt zu wechseln?

Grundsätzlich ist ein solcher Wechsel – auf Wunsch des Kunden – immer möglich.

Wie hoch sind maximal die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a?

Arbeitnehmer, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können maximal CHF 6’826 pro Jahr auf ihr Säule 3a-Konto einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können 20 % ihres Jahreseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 34’128 pro Jahr.

Was sind die weiteren Vorteile?

Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Begünstigten der dritten Säule das vereinbarte Kapital sofort, ohne die Erbteilung abzuwarten. Wenn die Begünstigten die gesetzlichen Erben sind, haben sie außerdem Anspruch auf die Leistung, auch wenn sie auf ihr Erbe verzichten.

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