Krankenkasse wechseln

Sie können Ihre Grundversicherung jedes Jahr innerhalb der Kündigungsfrist (30. November) wechseln. Für Zusatzversicherungen gelten jedoch andere Bestimmungen: Die Kündigungsfrist liegt in der Regel vor dem 30. November und variiert je nach Gesellschaft. 

Ein Wechsel der Krankenkasse kann Kosten sparen oder Leistungen verbessern (z. B. Kundenzufriedenheit oder Versicherungsmodell). 

My Insurance hilft Ihnen Krankenversicherungsprämien zu vergleichen und die besten Kombinationen für die ganze Familie zu finden. So können Sie jederzeit das für Sie günstigste Angebot finden und Ihre Krankenkasse ohne Berater wechseln. 

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30.11.2020 bei der Krankenkasse eingegangen sein. Der Poststempel wird daher nicht als Beweis herangezogen. 

Das Beendigungsdatum für Zusatzversicherungen variiert je nach Krankenkasse und Laufzeit des Versicherungsvertrages. 

Sie können eine Grund- und eine Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Krankenkassen abschliessen und diese dann unabhängig voneinander kündigen. 

Wichtig: Alle Personen ab 18 Jahren müssen das Kündigungsschreiben unterschreiben. 

Worauf Sie bei der Kündigung Ihrer Krankenversicherung achten müssen

    • Die Kündigung der Grundversicherung muss bis zum 30.11.2020 per Einschreiben bei der Krankenkasse eingegangen sein. Der Poststempel zählt nicht. 
    • Das Beendigungsdatum für Zusatzversicherungen variiert je nach Krankenkasse und Laufzeit des Versicherungsvertrages. 
    • Sie können eine Grund- und eine Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Krankenkassen abschliessen und diese dann unabhängig voneinander kündigen. 
    • Wichtig: Alle Personen ab 18 Jahren müssen das Kündigungsschreiben unterschreiben. 

Die neue Grundversicherung wird am 1. Januar in Kraft treten. 

Was Sie über die Kündigung Ihrer Krankenversicherung wissen müssen

Sie können Ihren aktuellen Versicherungsvertrag kündigen und zu einem späteren Zeitpunkt (bis 30. Dezember) eine neue Grundversicherung abschliessen. 

Sie können Ihre Grundversicherung jedes Jahr wechseln. 

Alle Krankenkassen sind verpflichtet, jede Person ohne Einschränkung aufzunehmen. 

Ausstehende Monatsprämien müssen rechtzeitig bezahlt werden. Außerdem benötigt die bisherige Krankenkasse eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse. Wenn dies nicht der Fall ist, kann er die Anfrage zur Beendigung ablehnen. 

Wenn Sie sich entscheiden, die Krankenkasse zu wechseln, kann es sich lohnen, Ihren Selbstbehalt oder Ihr Versicherungsmodell zu ändern. Auf diese Weise können Sie noch mehr bei Ihren Prämien sparen.  Wenn Sie nicht wissen, welche Selbstbeteiligung Sie wählen sollen, können Sie in unserer App diejenige berechnen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Gehen Sie zur Applikation für die Berechnung der Franchise

Die Krankenkasse muss die neuen Prämien bis spätestens 31. Oktober bekannt geben, ansonsten muss sie die Kündigungsfrist verlängern. In dem Schreiben ist auf das Rücktrittsrecht der versicherten Person im Falle einer Beitragsänderung hinzuweisen. 

Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eingegangen sein. Sie können Ihre Grundversicherung auch kündigen, bevor Sie die Annahmebestätigung für die neue Krankenversicherung erhalten, da Ihr Gesundheitszustand keinen Einfluss auf die Annahme der Grundversicherung hat. Sie können also die Krankenversicherung wechseln, auch wenn Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden. 

Das Kündigungsdatum für Krankenversicherungen

Die Kündigungsfrist ist gewahrt, wenn die Kündigung spätestens zum gesetzlichen Stichtag (30. November, außer 31. März) während der Geschäftszeiten bei der Versicherungsgesellschaft eingeht. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Kündigung bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel. 

Eine in den Briefkasten eingeworfene Einschreibesendung gilt als zugegangen, sobald sie von der Post abgeholt wird. Verzögerungen sind jedoch nicht auszuschließen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Kündigung per Einschreiben bis spätestens Mitte November bzw. Mitte März abzuschicken, damit wir den Nachweis erbringen können, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. 

Kündigung der Krankenversicherung mit niedriger Jahresfranchise

Erwachsene und Kinder mit der niedrigsten Franchise (CHF 300 und CHF 0) und dem Standardmodell, d.h. mit freier Wahl des Leistungserbringers, können ab 30. Juni ihre Grundversicherung wechseln. Die dreimonatige Kündigungsfrist muss jedoch eingehalten werden. Das bedeutet, dass Sie bis zum 31. März bei Ihrer Krankenkasse kündigen müssen. Wenn Sie hingegen eine höhere Selbstbeteiligung oder ein alternatives Krankenversicherungsmodell haben, können Sie Ihre Krankenkasse nicht zum 1. Juli wechseln. 

Erhöhen sich die Beiträge im Laufe des Jahres, muss die Krankenkasse die betroffenen Versicherten bis Ende April informieren. In diesem Fall können Versicherte ihren Vertrag bis Ende Mai kündigen und zum 1. Juli die Krankenkasse wechseln. 

Kündigungsfrist bei einer Prämienänderung

Erhöht sich die Versichertenprämie, gelten die Versicherungsbedingungen (z. B. einen Monat nach Mitteilung oder zum Jahresende). Eine Kündigung ist auch bei einer Beitragserhöhung aufgrund eines Wechsels in eine höhere Altersklasse oder des Wegfalls eines Gruppenrabatts möglich. 

Kündigungsfrist der Krankenkasse bei unveränderter Prämie

Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen sind unterschiedlich. Bestimmte Zusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Kündigungsfristen für die Zusatzversicherungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherung. 

Kündigung Ihrer Krankenzusatzversicherung

Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen sind unterschiedlich. Bestimmte Zusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Kündigungsfristen für die Zusatzversicherungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherung. 

Einige Ratschläge zum Kündigen Ihrer Krankenversicherungspolice

Ändert die Versicherungsgesellschaft das Beginndatum des Vertrages, müssen Sie nicht erneut alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Es lohnt sich daher, rechtzeitig eine Zusatzversicherung zu beantragen. 

Bei Anträgen auf Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer befristete oder unbefristete Vorbehalte einführen, wenn sie den Antragsteller aus gesundheitlicher Sicht für ein „schlechtes Risiko“ halten. In diesen Fällen hat die versicherte Person keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen für die Behandlung der im Vorbehalt enthaltenen Krankheit. 

Beim Ausfüllen des Versicherungsantrags sollten Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Krankenkassen sind auch zu nachträglichen Vorbehalten berechtigt, wenn sich herausstellt, dass die versicherte Person die Fragen zum Gesundheitszustand nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet hat. 

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