Fahrzeugversicherung

My Insurance hilft Ihnen die für Ihre Mobilität am besten geeignete Police zu finden und garantiert Ihnen die kostengünstigste Lösung.

Eine Fahrzeugversicherung für einen sorgenfreien bewegen

Ob mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad, die Mobilität gehört zu unserem täglichen Leben und ist von der Sicherheit nicht zu trennen. Niemand kann sich vor einer Kollision, einem Diebstahl oder einer Panne sicher fühlen, aber eine gute Versicherung kann zumindest größere Sorgen vermeiden.

Die Arten von Policen für die Versicherung von Fahrzeugen

Collisione protetta da RC auto

Haftpflicht

Das Straßenverkehrsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrzeuge im Straßenverkehr eine Motorhaftpflicht-versicherung haben müssen.

Sie dient zur Deckung von Schäden, die an Dritten durch die Abdeckung von Personen, Sachen oder Tieren entstehen. Sie bietet auch Schutz vor Umweltschäden, die wir z. B. durch auslaufendes Öl oder Benzin verursachen können.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung deckt Risiken ab, die nicht direkt mit dem Fahrer, sondern mit externen Faktoren zusammenhängen. Diese können wie auch natürliche Ursachen sein, wie Marder und Hagel, oder böswillig, wie im Fall von Vandalismus.

Auto grandinata protetta da casco parziale
Auto in fiamme protetta da assicurazione casco totale

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung bietet mehr Schutz als die Teilkaskoversicherung, da sie auch alle selbst verur-sachten Schäden abdeckt.

Diese Versicherung ist für alle geleasten Fahrzeuge obligatorisch und wird für diejenigen empfohlen, die ein neues Auto kaufen, da Schäden eine starke Wertminderung des Fahrzeugs führen würden.

Andere Policen zur Verbesserung der Abdeckung

Schützen Sie sich vor allen Eventualitäten und lassen Sie sich nicht unvorbereitet erwischen. Sie können bis zu fünf Versicherungssparten zu einer Police hinzufügen.

assistance

Insassenunfall

Grobe Fahrlässigkeit

Der Bonusschutz

Benötigen Sie eine vorübergehende Versicherung für Ihr Motorrad?

My Insurance hilft Ihnen die Lösung mit einer garantierten Ersparnis zu finden die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Mein Fahrzeug ist geleast. Kann ich eine Teilkasko wählen?

Nein. Für alle geleasten Fahrzeuge ist eine Vollkaskoversicherung obligatorisch.

Was deckt die Teilkasko ab?

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden an versicherten Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhänger. Mitversichert sind Diebstahl, Raub, Feuer, Blitzschlag, Glasbruch, Explosionen, Kurzschluss, Elementarschäden (Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneerutsch, Sturm, Hagel, Überschwemmungen), böswillige Beschädigungen, Marderbisse, Zusammenstöße mit Tieren, Rettungsdienste für verletzte Personen und Erdbeben.

 

Unfalldeckung. Was ist gedeckt?

Versichert sind Unfälle, die sich während der Benutzung des Fahrzeugs ereignen, sowie Unfälle, die sich beim Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug, bei der Manipulation des Fahrzeugs während der Fahrt und Unfälle, die sich bei der Hilfeleistung im Straßenverkehr während der Fahrt ereignen.

Wie lange ist die Versicherung gültig?

Der Versicherungsvertrag beginnt ab dem im Vertrag genannten Datum, frühestens jedoch an dem Tag, an dem das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt angemeldet wird. Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jedes Jahr um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mindestens drei Monate vor Vertragsablauf kündigt.

Wo ist die Versicherung gültig?

Alle Versicherungen (Haftpflicht, Kasko, Insassenschutz und Assistance) sind in folgenden Ländern gültig: Schweiz, Fürstentum Liechtenstein, alle EU- und EWR-Länder, Andorra und Kroatien. Für Reisen in europäische Länder außerhalb der EU/EWR müssen Sie bei Ihrem Versicherer eine aktuelle internationale Versichertenkarte beantragen.

Was ist die assistance?

Der wertvolle Assistance-Service bietet Unterstützung in Notfällen wie Pannenhilfe und Abschleppen des Fahrzeugs sowie Fahrzeugbergung 24 Stunden am Tag im In- und Ausland.

Ich habe einen Zweitwagen. Ist für dieses Fahrzeug eine zusätzliche Versicherung notwendig?

Nein. Mit einem übertragbaren Nummernschild spricht nichts dagegen, dass Sie mit dem Zweitwagen unterwegs sind. Fahrzeuge, die beim Strassenverkehrsamt  angemeldet sind und im Versicherungsvertrag als Fahrzeuge mit übertragbaren Kontrollschildnummern angegeben sind, sind über die gleiche Versicherung abgedeckt.

Was ist mit "Glasabdeckung" gemeint?

Dies bezieht sich auf die Windschutzscheibe, Scheinwerfer und Blinkleuchten.

Kontaktieren Sie uns

Die Mitarbeiter von My Insurance stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Schreiben Sie uns, wenn Sie mehr Informationen wünschen, wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.